Wie sollte ich mich am besten verhalten?
Liebe User/innen
Wir bekommen verstärkt Mails mit Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollten, wenn beim surfen zufällig ein Link angeklickt wird, plötzlich eine Vielzahl an Fenstern aufgehen, auf der kinderpornografische Darstellungen sichtbar werden.
Es ist nicht damit getan, diesen Fund (Url) an die zuständigen Polizeibehörden - das jeweilige LKA oder auch das BKA weiter zu melden, sondern auch Caches und History zu löschen (umgehend).
Auf keinen Fall Ausdrucke, Screenshot´s anfertigen, oder gar Dateien zum sichern herunterladen! Beweissicherung ist AUSCHLIEßLICH Sache der Behörden! Sie machen sich strafbar!
Aus diesem Grund haben wir uns mal die Mühe gemacht ein paar Verhaltensmaßnamen auf den folgenden Seiten darzustellen.
All diese Maßnahmen haben UMGEHEND zu geschehen (Zeitnah) auch an Wochenenden und Feiertagen!
Jeweils für den Netscape und den IE (in unserem Fall ab Verion 5.0)
Wir hoffen, das wir damit weiterhelfen können.
das AKP-Team
Wichtige Hinweise des BKA
Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?
Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Nach§184 Abs. 5 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, ihre ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen.
Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie auf einer Internetseite entdeckt habe?
Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/tierpornografische Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder dem BKA per E-Mail:
mit. Sollten Sie diese Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des Cachespeichers (beim Microsoft Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des Ordners "Temporary Internet Files" im Windows-Verzeichnis; beim Netscape Navigator ist der Inhalt des Ordners "Cache" im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen).
Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende der Internetsitzung hinaus gespeichert, so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz von Kinderpornografie befinden.
Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie in einer Newsgroup gefunden habe?
In diesen Fällen bitten wir Sie, die festgestellte Nachricht per E-Mail an das für Ihren Wohnsitz zuständige Landeskriminalamt oder an das BKA weiterzuleiten oder mitzuteilen, in welcher Newsgroup und durch wen das Posting zu welchem Zeitpunkt erfolgte.
Was mache ich, wenn mir strafbare Pornografie per E-Mail zugesandt wurde?
Sollte Ihnen unaufgefordert Kinder-/Tierpornografie zugesandt worden sein, so bitten wir Sie ebenfalls, diese Mail mit Anhang dem Landeskriminlamt Ihres Bundeslandes oder dem BKA per E-Mail zukommen zu lassen und danach von Ihrer Festplatte zu löschen.
Wo kann ich Straftaten bezüglich Kinder-/Tier-/Pornografie im Internet melden?
Die Aufgaben des BKA sind auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf wenige, eng umrissene Bereiche beschränkt.
Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten - und damit auch dem Teilbereich der Kinderpornografie im Internet - hat das BKA keine unmittelbare Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter.
Hinweise über strafbare Inhalte in den Datennetzen sollten daher in erster Linie an die für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gerichtet werden.
Wie zuvor bereits erwähnt, können Sie Hinweise auch einem der im Internet vertretenen Landeskriminalamt oder dem BKA unter
zukommen lassen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Hinweise leider nicht möglich ist, jede E-Mail zu beantworten. Jeder strafrechtlich relevante Sachverhalt wird jedoch an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.